Alle Informationen auf einen Blick

Sie erhalten hier weitere Informationen über das praktische Vorgehen bei einer Beratung, das Patientenrechtegesetz, welches Sie sich herunterladen können, sowie die Auflistung unserer Vergütung.

Praktisches Vorgehen

Schildern Sie Ihre Angelegenheit. Diese Schilderung und die Erstberatung ist für Sie kostenlos. Sie können telefonisch, per Post oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über alle notwendigen Informationen, welche Sie zur Erstberatung bereithalten sollten.

Checkliste für Patienten bei Verdacht auf Behandlungsfehler:

  • Wann und wo wurden Sie behandelt?
  • Durch wen wurden Sie behandelt?
  • Welche Untersuchung bzw. Behandlung wurde durchgeführt?
  • Welche Behandlungsfehler vermuten Sie?
  • Wie ist Ihr derzeitiger Gesundheitszustand?
  • Wurden Sie über alles aufgeklärt?
  • Haben Sie die Situation bereits mit dem behandelnden Arzt besprochen?
  • Haben Sie Unterlagen zur Verfügung?

Checkliste für Patienten bei Verdacht auf Abrechnungsfehler:

  • Wann und wo wurden Sie behandelt?
  • Durch wen wurden Sie behandelt?
  • Welche Untersuchung bzw. Behandlung wurde durchgeführt?
  • Welche Abrechnungsfehler vermuten Sie?
  • Haben Sie für bestimmte Leistungen etwas unterschrieben?
  • Haben Sie die Situation bereits mit dem behandelnden Arzt besprochen?
  • Haben Sie Unterlagen zur Verfügung?

Patientenrechtegesetz

Sie können sich hier das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten herunterladen, welches am 20. Februar 2013 herausgegeben wurde:

Honorarübersicht
Honorarvereinbarung bei Patienten

Die Erstberatung erfolgt kostenlos.

Bei weiteren Tätigwerden erfolgt die Abrechnung nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) oder in Absprache mit dem Patienten auf der Grundlage eine Honorarvereinbarung. Hierbei kann ein Pauschalhonorar oder eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbart werden.

Der Stundensatz beläuft sich nach Honorargruppe:

  • M1: einfache gutachtliche Beurteilungen zur Minderung der Erwerbsfähigkeit nach einer einfachen Verletzung. (65 € / St.)
  • M2: Begutachtungen nach standardisiertem Schema ohne Erörterung spezieller Kausalzusammenhänge mit einfacher Verlaufsprognose und mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad. (75 € / St.)
  • M3: Gutachten mit hohem Schwierigkeitsgrad (Begutachtungen spezieller Kausalzusammenhänge und/ oder differential diagnostischer Probleme und/oder Beurteilung der Prognose und/ oder Beurteilung strittiger Kausalitätsfragen. (100 € / St.)

Alle Honorarangaben verstehen sich jeweils zuzüglich eventuell notwendiger Arbeitsmaterialen, Schreibkopien (3,50 € / Seite), Fahrkosten.

Sollten die Kosten nicht von der Krankenkasse oder von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden, sind diese Ausgaben in aller Regel vom Finanzamt als außergewöhnliche Belastung steuerlich anerkannt.

Wenn Sie den Prozess gewinnen, können Sie diese Gutachtenkosten von der Gegenseite zurückfordern.

Honorarvereinbarungen bei Patientenorganisationen, Anwälte und Versicherungen

Die Honorargestaltung richtet sich nach obengenannter Honorargruppe (M1, M2, M3) und steht in Abhängigkeit vom eingesetzten Zeit- und Arbeitsaufwand nach GÖA.

Hierbei bucht man ein Mindest-Kontingent an Beratungszeit pro Jahr. Die jeweiligen Beratungen werden auf dieses Kontingent angerechnet und monatlich abgerechnet. Übersteigende Beratungszeiten werden zum gleichen Honorarsatz vergütet.

  • Kontingent zu 10 Stunden: Stundensatz zu 5%
  • Kontingent zu 20 Stunden: Stundensatz zu 10%
  • Kontingent zu 30 Stunden: Stundensatz zu 15%