Unsere Leistungen für Sie
Für Nichtmediziner sind komplexe medizinische Vorgänge und Zusammenhänge schwer verständlich.
Eine Ungereimtheit oder eine Auffälligkeit in einem medizinischen Vorgang oder in einer ärztlichen Abrechnung bedeutet nicht unbedingt, dass ein Behandlungsfehler oder ein Fehlverhalten seitens des Arztes oder Krankenhauses vorliegt. Diese Ausgangssituation sollte jedoch abgeklärt werden.
MedJurConsult bietet Ihnen u.a. die Methode der fachübergreifenden Fehleranalyse an. Diese ermöglicht Ihnen eine primäre, schnelle und übersichtliche Abklärung des Sachverhaltes, ob ein weiteres Vorgehen mittels eines fachärztlichen Fachgutachtens überhaupt erfolgversprechend ist.
Sollte bei diesem ersten Schritt ein Verdacht auf eine Auffälligkeit oder eine Ungereimtheit bestehen, kann man bei der Schlichtungsstelle der Ärztekammer oder bei dem medizinischen Dienst der Krankenkasse ein kostenloses Gutachten beantragen.
In einer weiteren Instanz kann MedJurConsult das Gutachten bewerten und beurteilen, ob ein Ergänzungsgutachten notwendig ist.
- bei der Überprüfung, Beratung und Begutachtung unerwünschter medizinischer Ergebnisse oder bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler,
- bei der Überprüfung geplanter oder erfolgter medizinischer und chirurgischer Vorgänge,
- bei der Einholung einer Zweitmeinung,
- bei der Recherche benötigter Informationen über Krankheit, diagnostische Verfahren und Behandlungsmethode und seine Alternativen,
- sowie bei der wirtschaftlichen Überprüfung medizinischer Kosten und ärztlicher Abrechnungen.
- bei der Überprüfung, Beratung und Begutachtung medizinischer Sachverhalte, unerwünschter medizinischer Ergebnisse oder bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler,
- bei der medizinischen Stellungnahme Ihre Falles durch Überprüfung der medizinischen Ergebnisse und durch die Bewertung medizinischer Vorgänge und Zusammenhänge,
- bei der Recherche, Analyse und Synthese einschlägiger medizinischer Literatur,
- bei der Bewertung ärztlicher Aufzeichnungen, bspw. Krankenblätter, Operationsberichte, etc.,
- sowie beim Erstellen relevanter medizinischer Beweisdokumentationen für Ihre Klageschrift.
- eines Behandlungsfehlers,
- eines gesundheitlichen (Dauer-)Schadens,
- einer beruflichen Einschränkung,
- eines Behandlungsfehlers,
- einer Pflegebedürftigkeit
- sowie bei der wirtschaftlichen Überprüfung medizinischer Abrechnungen.